Wie funktioniert der Bewirtungsbeleg

Jeder der beruflich viel unterwegs ist wird hier und wieder mit Geschäftspartnern Essen gehen. Dies kann ein geplantes Geschäftsessen inkl. Einladung sein oder auch eine spontane Entscheidung. Gehört man zu den Glücklichen die eingeladen werden so ist nichts weiter als höfliches Essen notwendig. Hin und wieder ist man jedoch in der Situation den Geschäftspartner (ob Kunde oder der eigene Dienstleister ist hierbei egal) einladen zu müssen und in diesem Fall ist der Bewirtungsbeleg notwendig.Bezahlt wird das Geschäftsessen meist aus der privaten Tasche oder mittels der Firmenkreditkarte. Hierbei sind einige Punkte zu beachten.

  • Wird das Geschäftsessen aus der privaten Tasche bezahlt ist in jedem Fall ein Bewirtungsbeleg notwendig um die Kosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen.
  • Das Restaurant bzw. die Kosten müssen dem Anlass entsprechend sein

Um die Kosten von der Steuer absetzen zu können ist ein Bewirtungsbeleg notwendig, eine Rechnung allein reicht nicht aus. Die Restaurants wissen jedoch Bescheid, so dass es reicht bei der Rechnung zusätzlich nach dem Bewirtungsbeleg zu fragen. Dieser wird Ihnen dann ebenfalls mitgebracht. Wichtig ist der Beleg aber vor allem für Ihre eigenen Unterlagen.

Den Bewirtungsbeleg können Sie auch selbst mitbringen, einen Bewirtungsbeleg Vordruck finden Sie auf www.bewirtungsbeleg.info. Um sicher zu gehen sollten Sie stets einen bei Geschäftsessen dabei haben, oft hat das Restaurant aber Vordrucke vor Ort.

Wichtig ist, dass nur 70% aller Kosten abgesetzt werden und auch nur, wenn es sich um ein echtes Geschäftsessen handelt. Sie können nicht einfach Ihre Freunde einladen, denn die Namen der Teilnehmer müssen vermerkt sein, um im Falle einer Steuerprüfung beweisfest zu sein. Weitere Informationen auf welt.de („So machen Sie Bewirtungskosten steuerlich geltend„).

Generell wird unterschieden zwischen Bewirtungsbelegen mit bis zu 150 Euro Gesamtrechnung (Kleinbetragsrechnung) und Bewirtungsbelegen mit über 150 Euro Gesamtrechnung. Das Trinkgeld zählt hier übrigens dazu.

Unter 150 Euro sind nur die folgenden Angaben notwendig:

  1. Name und Anschrift des Restaurants
  2. Rechnungsdatum
  3. Liste aller Speisen und Getränke inkl. Preise

Über 150 Euro kommen die folgenden Angaben hinzu:

  1. Rechnungsempfänger
  2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Restaurants
  3. Rechnungsnummer
  4. Rechnungsdatum UND Leistungsdatum
  5. Liste aller Speisen und Getränke inkl. Preise
  6. Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag

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